Sorgenfreier Urlaub
im Sattlerenglhof
Vieles hat sich seit dem Sommer 2020 geändert, aber wir sind immer noch dieselben!
Mit zahlreichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen bemühen wir uns, Ihnen einen sorglosen und schönen Urlaub zu bieten.
Damit Sie sich in Ihrem Urlaub sicher fühlen, schaffen wir Raum für Sie. Trotz einiger Veränderungen wird es Ihnen bei uns an nichts fehlen.
Sorgenlos Buchen mit unseren Stornobedingungen:
Aufgrund der aktuellen Lage haben wir unsere Stornobedingungen angepasst.
Bei einem Lockdown oder einer Reisewarnung können Sie selbstverständlich auch kurzfristig kostenlos stornieren!
Abschaffung der Green-Pass-Pflicht
Ab Sonntag, 1. Mai 2022, benötigen die Gäste in keinem Bereich der Gastronomie und Beherbergung mehr einen Green Pass.
GastronomiebetriebeBereits seit Anfang April benötigen die Gäste für die Konsumation in den Außenbereichen der Gastronomiebetrieb keinen Green Pass mehr. Ab Sonntag, 1. Mai 2022, wird dieser auch nicht mehr für die Konsumationen in den Innenräumen benötigt. BeherbergungsbetriebeSeit Anfang April benötigen auch die Gäste für die Beherbergung, Verpflegung und für Beautyanwendungen keinen Green Pass mehr. Ab Sonntag, 1. Mai 2022, entfällt nun auch die Verpflichtung zum Vorweisen des Green Pass für die Nutzung von Hallenschwimmbädern, Fitnessräumen und Wellnessanlagen. Feste, Veranstaltungen und HochzeitsfeiernFür die Teilnahme an Festen, Veranstaltungen und auch an Hochzeitsfeiern benötigt man ab Sonntag, 1. Mai 2022, ebenso keinen Green Pass mehr.
DiskothekenAb Sonntag, 1. Mai 2022, entfällt die Verpflichtung, für den Einlass in eine Diskothek den Green Pass zu kontrollieren. Maskenpflicht
Mit Sonntag, 1. Mai 2022, fällt grundsätzlich die Maskenpflicht in den Innenräumen. Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist jedoch weiterhin in allen öffentlichen oder für die Öffentlichkeit zugänglichen Innenräumen empfohlen. Es wird nunmehr an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appelliert, unter anderem in Situationen von Menschenansammlungen eine Maske zu tragen. Bereits seit Anfang Februar 2022 besteht keine generelle Pflicht mehr, einen Schutz der Atemwege im Freien zu tragen. Die Gäste der Gastronomiebetriebe müssen somit beim Betreten und Verlassen des Lokals sowie bei jeder Bewegung im Lokal, zum Beispiel zu den Toiletten, nicht mehr verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch in den Beherbergungsbetrieben gilt somit ab Sonntag, 1. Mai 2022, keine generelle Maskenpflicht mehr in den Innenbereichen.
In den Diskotheken ist die Verwendung eines Schutzes der Atemwege auch nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben.
Es wird an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appelliert, unter anderem in Situationen von Menschenansammlungen eine Maske zu tragen.